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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen Ihnen und uns, der xirrus GmbH. Sie gehen Ihren (allfälligen) Geschäftsbedingungen vor.
Alle unsere Angebote und Leistungen im Bereich Simulation, Softwareentwicklung und Consulting erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen sind schriftlich festzuhalten.
Vertrag
Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kann schriftlich oder mündlich zustande
kommen. Im letzteren Fall schicken wir Ihnen eine schriftliche
Auftragsbestätigung.
Massgebend für den Vertragsumfang und den Leistungsumfang ist die Vertragsurkunde mit Anhängen, oder aber unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
Ohne unser vorgängiges Einverständnis übertragen Sie diesen Vertrag weder ganz noch teilweise an eine andere Partei.
Was Sie von uns erwarten können
Qualitätsgarantie
Wir erbringen unsere Dienstleistungen sorgfältig und professionell. Fehler gegenüber der vereinbarten Funktionalität, oder Fehler, die den vereinbarten Zweck des Produktes erheblich behindern, beheben wir auch bis 5 Jahre nach Projektschluss, auf Ihren Hinweis hin, so schnell wie möglich und kostenlos.
Übersteigt der Aufwand für die Störungsbehebung das übliche Mass (z. B. bei
Fehlerbehebung vor Ort oder bei Nachforschungen über Fehlerquellen bei Dritten)
oder ist die Ursache der Störung auf eine Fehlfunktion der von Ihnen
eingesetzten Hard- oder Software zurückzuführen, so verrechnen wir die
Störungsbehebung zu unseren aktuellen Ansätzen.
Von dieser Garantie ausgenommen sind Störungen, die andere Ursachen als unsere Produkte haben (zum Beispiel Webhosting-Provider, Kapazitätsengpässe). Ebenfalls ausgenommen sind Probleme, die sich aufgrund fehlender oder fehlerhafter Kompatibilität von neuen Produkten Dritter (zum Beispiel Webbrowser) ergeben.
Leistungserbringung durch Dritte
Wir können bestimmte Leistungen von Dritten (Subbeauftragte oder Freelancer) erbringen lassen. Als Kunde sind Sie berechtigt, von uns beigezogene Dritte aus wichtigen Gründen abzulehnen.
Was wir von Ihnen erwarten
Mitwirkung
Wir erwarten von Ihnen die Mitwirkung, die wir nach Treu und Glauben als
Voraussetzung zur korrekten Erfüllung des Vertrages erwarten dürfen. Darunter
fällt insbesondere die Abgabe der Unterlagen und Informationen, welche wir für
die Ausführung der Leistungen benötigen.
Sie sorgen dafür, dass die technischen, organisatorischen und administrativen Voraussetzungen, für die Leistungserbringung durch uns, eingehalten sind.
Es obliegt Ihnen ferner, die Ihnen vorgelegten Unterlagen (Konzepte, Zwischenresultate, Lösungsvorschläge, Prototypen, Berichte, Produkte usw.) zu prüfen und uns allfällige Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen nach dem Zustellungsdatum mitzuteilen.
Rechnung
Wir stellen nach Abschluss der Arbeiten Rechnung oder monatlich. Bei kleinen
Beträgen behalten wir uns vor, in grösseren Perioden Rechnung zu stellen. Wir
behalten uns vor, einen Vorschuss zu verlangen.
Bei gewissen Produkten arbeiten wir mit Vorauskasse.
Wir können unsere Dienstleistungen suspendieren oder laufende Projekte stoppen, wenn Sie den Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist begleichen oder eine verlangte Vorauszahlung nicht leisten. Allfällige Leihgebühren für Hard- und Software werden auch während einer Suspendierung unserer Dienstleistungen fällig.
Wir und Sie verzichten auf die gegenseitige Verrechnung von Forderungen.
Haftung
Unsere Haftung ist in der Höhe auf den Betrag beschränkt, den wir als Preis für
unsere Leistungen gemäss individuellem Leistungsbeschrieb vereinbart haben.
Wir übernehmen keine Haftung für Produkte Dritter. Wir übernehmen keine Haftung für die verspätete Anlieferung von Daten, noch für die Richtigkeit der Datenübermittlung.
Eigentum, Immaterialgüterrecht und Know-how
Ausdrücklich anerkennen Sie das geistige Eigentum von uns, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Auftragserfüllung geschaffenen oder zur Verfügung gestellten Werken. Auch anerkennen Sie, dass wir berechtigt sind, die vor und während der Auftragserfüllung erstellten Werke unter Einhaltung der Geheimhaltung für alle unsere geschäftlichen Tätigkeiten zu nutzen.
Urheberrecht
Wir oder unsere Lizenzgeber bleiben Inhaber der Immaterialgüterrechte an allem, was wir Ihnen im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung stellen. Darunter fallen zum Beispiel Geräte, Software, Handbücher und alle weiteren Unterlagen.
Lizenzen
Wir erteilen Ihnen eine nicht-exklusive und nicht-übertragbare Lizenz zur
Nutzung unserer Produkte. Die Lizenz beginnt mit der Bezahlung des Werklohns zu
laufen.
Änderungen an unserer Software bedingen unsere schriftliche Zustimmung. Die Immaterialgüterrechte an solchen Änderungen treten Sie an uns ab.
Know-how
In jedem Falle haben wir das Recht, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche wir bei der Ausführung von Dienstleistungen allein oder zusammen mit dem Personal des Kunden erworben haben, bei der Ausführung von Arbeiten ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden, soweit die Geheimhaltung gewahrt bleibt.
Die vorstehenden immaterialgüterrechtlichen Regelungen gelten sinngemäss auch für Leistungen, welche wir durch Dritte (Subbeauftragte oder Freelancer) ausführen lassen.
Geheimhaltung
Wir verpflichten uns, alle nicht allgemein bekannten Informationen von Ihnen, von denen wir, bei der Ausführung von Leistungen für Sie, Kenntnis erhalten, streng vertraulich zu behandeln. Wir verpflichten Dritte, die wir zur Leistungserbringung beiziehen, vertraglich zur gleichen Geheimhaltungspflicht.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns unterstehen dem materiellen
Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Wir können jedoch
auch das zuständige Gericht an Ihrem Geschäfts- oder Wohnsitz anrufen.
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